Starkregen Risikomanagement
Starkregengefahren lassen sich durch gezieltes Risikomanagement enorm reduzieren. Mit unserer Lösung Starkregen ews können sich Kommunen und Industriebetriebe vor häufigen und seltenen Ereignisse schützen und extreme Ereignisse abwehren.

§ Rechtliche Verpflichtungen
Kommunale Fließgewässer
Kommunen sind nach Wasserhaushaltsgesetz und nach Landeswassersetzen für den Unterhalt und Ausbau ihrer Gewässer zuständig. (WHG, Landeswassergesetze)
Bauleitplanung
Kommunen sind nach dem Hochwasserschutzgesetz II zum Nachweis des Starkregenschutzes in der Bauleitplanung verpflichtet (WHG, BBauG, 2.HochSchG, Landeswassergesetze)
Warnpflicht
Eine Amtshaftung kann sich aufgrund zu spät erfolgter Warnungen vor Überflutungsgefahren ergeben. (Rechtsanwalt Dr. Hendrik Hunold)